Über die Reichsgesetzblätter wurden amtliche Mitteilungen, bzw. Beschlüsse der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49 und des Reichstages des Deutschen Reiches zwischen 1871 und 1945 publiziert. Herausgeber waren zunächst das Reichsministerium der Justiz, später das Reichsministerium des Inneren. Besondere Berühmtheit dürften das 1878 verabschiedete "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie", auch als Sozialistengesetz bezeichnet sowie das 1933 in Kraft getretene Ermächtigungsgesetz erlangt haben, die ebenfalls per Reichsgesetzblätter herausgegeben wurden.Wer weitergehendes Interesse hat, kann hier eine Liste mit veröffentlichten Reichsgesetzblättern einsehen.